Rechtlich abgesichert im Betreuungsrecht
Im letzten Abschnitt des Lebens sind viele Menschen auf die Hilfe anderer angewiesen. Hier greift das Betreuungsrecht: Es sieht vor, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen ein professioneller Betreuer um die hilfsbedürftige Person und in einem gerichtlich genau festgelegten Aufgabenkreis um deren Angelegenheiten kümmert. Dabei darf ein Betreuer nur bestellt werden, wenn der oder die Betroffene die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag. Ob in Ihrem Fall ein Betreuer bestellt werden darf, klären Sie am besten mit einem erfahrenen Anwalt. Aufgrund meiner Kenntnisse sowie Erfahrung kann ich Ihnen weiterhelfen und Sie umfassend beraten.
Meine Leistungen für Sie im Betreuungsrecht:
- Erstellen von Vorsorgevollmachten unter Berücksichtigung besonderer Vermögenswerte
(digitales Vermögen, Auslandsvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen) - Vertretung von Betreuten & Betreuern im Betreuungsverfahren
- Betreuerhaftung
- Erstellen von Betreuungsverfügungen
Wann darf ein Betreuer bestellt werden?
Grundsätzlich kann ein Betreuer nur bestellt werden, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit in Form einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung vorliegt. Allerdings darf der Betreuer nicht gegen den Willen der hilfsbedürftigen Person bestellt werden. Je nach Erforderlichkeit einer professionellen Betreuung wird der Umfang des Aufgabenkreises, die Auswirkung der gerichtlichen Maßnahme sowie die Dauer der Betreuung festgelegt.
Die Bestellung eines Betreuers kann hingegen vermieden werden, wenn bereits eine andere Person bevollmächtigt wurde. Dies gilt nicht nur in Vermögensangelegenheiten, sondern auch für alle anderen Bereiche. In jedem Fall ist bei der Betreuerbestellung die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meiner Kanzlei.
Ich helfe Ihnen gerne weiter!
Tel.: 0911 - 919 467 36